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Teilnahmebedingungen für das Seifenkutschenrennen

 1.   Teilnahmeberechtigt sind alle Mädchen und Jungen von 8 bis 16 Jahren. Stichtag ist der Renntag.

 2.   Die Teilnehmer müssen im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten sein.

 3.   Die Erziehungsberechtigten tragen die volle Verantwortung für die zur Veranstaltung genannten Kinder und Jugendlichen. Diese wird durch ihre Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigt.

 4.   Die Bekleidung der Teilnehmer muss alle Körperteile bedecken.
Es müssen ein Sturzhelm mit Kinnriemen sowie Handschuhe getragen werden.

 5.   Für ein Fahrzeug darf nur ein Fahrer bzw. Fahrer mit Beifahrer gemeldet werden.

 6.   Die Veranstaltung besteht aus zwei Trainingsfahrten und aus zwei oder drei Wertungsfahrten.
Werden drei Wertungsfahrten durchgeführt, so kommen nur die zwei schnellsten Zeiten in die Wertung. Die Zeitnahme erfolgt elektronisch.

 7.   Gefahren wird in drei Klassen:
      Soloklasse A     8 bis 11 Jahre
      Soloklasse B   12 bis 16 Jahre
      Seitenwagenklasse ohne Altersunterteilung

 8.   Das Startgeld beträgt € 5.- und wird am Renntag vor der Fahrzeugabnahme erhoben.
Eine erwachsene Begleitperson erhält freien Eintritt.

 9.   Vom gewerblichen Handel stammende Fahrzeuge, ohne eigene wesentliche bauliche Veränderungen, sind nicht startberechtigt.

10.  Bauvorschrift für die Soloklassen ab 2012: Die Teilnehmer müssen mit den Beinen nach vorne sitzen.
Bauvorschrift für Seitenwagen: Die Bauart muss dem klassischen Seitenwagen entsprechen
(3 Räder).
Fahrzeuggesamtbreite mindestens 75 cm.         
Die Mitte des Vorderrades muss mindestens 15 cm aus der Fahrzeugmittenachse versetzt sein.

11.  Die Fahrzeuge werden vor der Veranstaltung überprüft. Besonderer Wert wird dabei auf die einwandfreie Funktion der Lenkung und der Bremse gelegt. Eventuelle Zusatzgewichte müssen mit gesicherten Schrauben absolut fest am Fahrzeugrahmen angebracht sein und dürfen die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigen. Für die Soloklassen wird ein Überrollbügel empfohlen.

12.  Das Gewicht der Solo- und Seitenwagenkutschen (ohne Fahrer) darf 75 Kilogramm nicht überschreiten.
Der Wendekreis der Fahrzeuge muss wegen der engen Kurven unter 10 Meter liegen.

13.  Es besteht eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung und eine Zuschauer-Unfallversicherung. Für die Teilnehmer zusätzlich eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.

14.  Mit Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter damit einverstanden, dass er auf eigene Gefahr an diesem Wettbewerb teilnimmt, und dass auf jeden Ersatzanspruch gegen den Veranstalter, Behörden, und der mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Personen, verzichtet wird.

15.  Die Teilnehmer erklären sich mit der Veröffentlichung ihrer Daten (Name, Alter, Wohnort),
sowie der Fotos, einverstanden.

16.  Die Anweisungen der Rennleitung und der Streckenposten sind zu befolgen.

17.  Einsprüche sind sofort beim Rennleiter vorzubringen. Einsprüche gegen die Zeitnahme sind unzulässig.

18.  Die Startnummer wird vom Veranstalter gestellt und am Renntag nach der Fahrzeugabnahme ausgegeben. Die Startnummer muss gut sichtbar angebracht werden.

19.  Als Preis erhalten alle Teilnehmer eine Urkunde. Die drei Sieger jeder Klasse zusätzlich einen Pokal. Sachpreise sind vorgesehen.

20.  Änderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.