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Teilnahmebedingungen für das
Seifenkutschenrennen
1. Teilnahmeberechtigt
sind alle Mädchen und Jungen von 8 bis 16 Jahren. Stichtag ist der Renntag.
2. Die
Teilnehmer müssen im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten
sein.
3. Die
Erziehungsberechtigten tragen die volle Verantwortung für die zur Veranstaltung
genannten Kinder und Jugendlichen. Diese wird durch ihre Unterschrift auf dem
Anmeldeformular bestätigt.
4. Die
Bekleidung der Teilnehmer muss alle Körperteile bedecken.
Es müssen ein Sturzhelm mit Kinnriemen sowie Handschuhe getragen werden.
5. Für ein Fahrzeug darf nur ein Fahrer bzw.
Fahrer mit Beifahrer gemeldet werden.
6. Die Veranstaltung besteht aus zwei
Trainingsfahrten und aus zwei oder drei Wertungsfahrten.
Werden drei Wertungsfahrten durchgeführt, so kommen nur die zwei schnellsten
Zeiten in die Wertung. Die Zeitnahme erfolgt elektronisch.
7. Gefahren
wird in drei Klassen:
Soloklasse A 8 bis 11 Jahre
Soloklasse B 12 bis 16 Jahre
Seitenwagenklasse ohne Altersunterteilung
8. Das
Startgeld beträgt € 5.- und wird am Renntag vor der Fahrzeugabnahme erhoben.
Eine erwachsene Begleitperson erhält freien Eintritt.
9. Vom
gewerblichen Handel stammende Fahrzeuge, ohne eigene wesentliche bauliche
Veränderungen, sind nicht startberechtigt.
10. Bauvorschrift
für die Soloklassen
ab 2012: Die Teilnehmer müssen mit den Beinen nach vorne sitzen. Bauvorschrift
für Seitenwagen: Die Bauart muss dem klassischen Seitenwagen entsprechen
(3 Räder). Fahrzeuggesamtbreite mindestens 75
cm.
Die Mitte des Vorderrades muss mindestens 15 cm aus der Fahrzeugmittenachse
versetzt sein.
11. Die
Fahrzeuge werden vor der Veranstaltung überprüft. Besonderer Wert wird dabei
auf die einwandfreie Funktion der Lenkung und der Bremse gelegt. Eventuelle
Zusatzgewichte müssen mit gesicherten Schrauben absolut fest am Fahrzeugrahmen angebracht
sein und dürfen die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigen. Für die Soloklassen
wird ein Überrollbügel
empfohlen.
12. Das Gewicht
der Solo- und Seitenwagenkutschen (ohne Fahrer) darf 75 Kilogramm nicht
überschreiten.
Der Wendekreis der Fahrzeuge muss wegen der engen Kurven unter 10 Meter liegen.
13. Es besteht eine
Veranstalter-Haftpflichtversicherung und eine Zuschauer-Unfallversicherung. Für die Teilnehmer zusätzlich
eine Unfall- und
Haftpflichtversicherung.
14. Mit Abgabe
der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter damit
einverstanden, dass er auf eigene Gefahr an diesem Wettbewerb teilnimmt, und
dass auf jeden Ersatzanspruch gegen den Veranstalter, Behörden, und der mit der
Durchführung der Veranstaltung beauftragten Personen, verzichtet wird.
15. Die
Teilnehmer erklären sich mit der Veröffentlichung ihrer Daten (Name, Alter,
Wohnort),
sowie der Fotos, einverstanden.
16. Die
Anweisungen der Rennleitung und der Streckenposten sind zu befolgen.
17. Einsprüche
sind sofort beim Rennleiter vorzubringen. Einsprüche gegen die Zeitnahme sind
unzulässig.
18. Die
Startnummer wird vom Veranstalter gestellt und am Renntag nach der Fahrzeugabnahme
ausgegeben. Die Startnummer muss gut sichtbar angebracht werden.
19. Als Preis
erhalten alle Teilnehmer eine Urkunde. Die drei Sieger jeder Klasse zusätzlich
einen Pokal. Sachpreise sind vorgesehen.
20. Änderungen
bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
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